Römische Republik und Kaiserzeit – Gesellschaft
Erfahrt, wie sich die römische Gesellschaft in Nobilität, Bürger und Sklaven unterteilte. Von den Rechten der römischen Bürger bis zur harten Realität der Sklavenarbeit - Hier erfahrt ihr alles! Interessiert? All dies und vieles mehr findet ihr im folgenden Text.
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Grundlagen zum Thema Römische Republik und Kaiserzeit – Gesellschaft
Römische Republik und Kaiserzeit – die römische Gesellschaft
Im Lateinunterricht beschäftigst du dich mit der römischen Literatur. Das können Göttergeschichten, philosophische Texte, historische Schriften oder lyrische Poesie sein. Nur wenn du weißt, in welchem gesellschaftlichen Kontext die Texte entstanden sind, kannst du sie richtig verstehen und interpretieren. In diesem Video erklären wir dir den Aufbau der römischen Gesellschaft, aus welchen Personengruppen sie bestand und welche Rechte und Pflichten die Angehörigen jeder Gruppe hatten.
Angehörige der römischen Gesellschaft
Grundsätzlich bestand die römische Gesellschaft aus freien und unfreien Personen. Alle römischen Bürger waren frei, die Sklaven dagegen waren unfrei. Grundsätzlich wird die römische Gesellschaft in den Geburtsadel (nobilitas) und das einfache Volk (plebs) unterteilt. Ein Zensor teilte die römische Bürgerschaft weiterhin alle fünf Jahre anhand des Vermögens in Vermögensklassen auf, anhand derer sich die politischen Rechte einer Person bemaßen.
nobilitas | plebs |
---|---|
adlige Familien (Patrizier) | freie römische Bürger (cives) |
Senatoren (senatores) | Freigelassene (liberti) |
Ritter (equites) | freie Bürger aus fremden Staaten (peregrini) |
Sklaven (servi) |
Die römischen Bürger
Alle freien Bewohner Italiens waren römische Bürger (cives). Sie besaßen das römische Bürgerrecht und damit einige Privilegien: Römische Bürger mussten keine Steuern bezahlen. Steuern wurden lediglich von unterworfenen Völkern eingetrieben, die einen Tribut leisten mussten. Sie besaßen besonderen juristischen Schutz, denn sie durften nur von einem römischen Gericht bzw. später dem Kaiser verurteilt werden. Außerdem bekamen arme Römer Unterstützung in Form von freien Getreiderationen und Zulagen für deren Kinder.
Römische Bürger, die sich im Ausland niederließen, behielten das römische Bürgerrecht, das auch an ihre Nachkommen vererbt wurde. Es gab außerhalb Roms auch ganze Städte mit römischen Bürgerrechten, z. B. Städte in Gallien, in denen sich römische Soldaten ansiedelten.
Ein Peregrinus ist ein freier Bürger aus einem fremden Staat oder einer fremden Stadt außerhalb Italiens. Peregrini besaßen nicht das römische Bürgerrecht und waren damit schutz- und rechtlos.
Die Nobilität – der römische Adel
Zum Geburtsadel gehörten Angehörige aristokratischer Familien, die Patrizier. Doch auch ein Plebejer konnte in die Nobilität aufsteigen: Jeder, der einmal ein politisches Amt innehatte, stieg in den Rang eines Adligen auf. Wer als Erster aus einer nicht adligen Familie ein öffentliches Amt besetzte, wurde homo novus (neuer Mensch) genannt. Dies gelang nur wenigen Nichtadligen, zum Beispiel Cicero, der aufgrund seiner Abstammung aus dem Ritterstand oft geringschätzig als „Emporkömmling“ behandelt wurde. Nach der Krise und dem Untergang der römischen Republik und mit dem Beginn der Kaiserzeit nahm der politische Einfluss des Senats ab und die Senatoren verloren somit an Bedeutung.
Die Equites – der Ritterstand
Zur Zeit der römischen Republik wurde Ritter (eques), wer reich genug war, ein Pferd für den Kriegsdienst zu stellen. Seit der Kaiserzeit wurde die Zugehörigkeit zum Ritterstand lediglich anhand des Vermögens durch den Zensor bestimmt: Wer mindestens über 400.000 Sesterzen verfügte, gehörte zu den Rittern (equites). Politisch waren die equites höher gestellt als einfache Bürger, aber niedriger als Senatoren. Ritter betrieben oft Handels- und Geldgeschäfte, was den Senatoren seit 218 v. Chr. verboten war. So kamen sie häufig zu großem Vermögen.
Sklaven und Freigelassene
Sklaven (servi) waren nicht frei und besaßen nicht das römische Bürgerrecht. Sie waren meist Kriegsgefangene und galten als Eigentum ihres Herren (dominus). Auch ihre Kinder waren unfrei. Sklaven wurden nicht als Menschen, sondern als Sache (res) betrachtet. Der Herr hatte das Recht, Sklaven nach eigenem Ermessen zu bestrafen, zu töten oder auch zu verkaufen. Sklaven hatten unterschiedliche Aufgaben: Haussklaven halfen in der Küche oder bei der Hausarbeit, griechische Sklaven arbeiteten oft als Lehrer, es gab aber auch Sklaven, die unter grausamen Bedingungen in Bergwerken, auf dem Feld oder auf Schiffen als Ruderer arbeiten mussten.
Ein Libertus ist ein Freigelassener, also ein ehemaliger Sklave, der von seinem Herren in die Freiheit entlassen wurde. Die liberti hatten eingeschränkte politische Rechte, ab dem Beginn der Kaiserzeit kamen sie jedoch immer häufiger zu politischem Einfluss und Vermögen.
Hier folgt nun ein Quiz, um dein Wissen zu testen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Römische Republik und Kaiserzeit – Gesellschaft
Transkript Römische Republik und Kaiserzeit – Gesellschaft
Salvete discipuli. Hier ist Juno und ich möchte euch heute mit dem politischen und gesellschaftlichen Leben in der Republik und der Kaiserzeit vertraut machen. Ich möchte das Video wie folgt gliedern. Zuerst stelle ich die Angehörigen der römischen Gesellschaft in einem Überblick vor. Dann folgen detailliert die Beschreibungen. Also zunächst die römischen Bürger. Dann in Punkt drei die Senatoren, der Ritterstand und in Punkt fünf die Sklaven. Die Angehörigen der römischen Gesellschaft kann man in unterschiedliche Gruppen einteilen. Zunächst gibt es eine grundlegende Unterscheidung in zwei Gruppen. Einmal die rechtlich Freien, wie der römische Bürger. Und dann die rechtlich Unfreien, das heißt, der Sklave. Die Gruppe der Bürger war dann wieder unterteilt in den Geburtsadel, die Patrizier, und die Plebejer, die Nichtadeligen. Dazu kamen die Liberti, also die freigelassenen Sklaven, die freilich in mancher Hinsicht benachteiligt waren und die Peregrini. Dies waren freie Bürger fremder Staaten oder Städte. Desweiteren gehörte man zu einer bestimmten Vermögensklasse. Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal für die Zugehörigkeit zum Adel oder zu den fünf unteren Klassen, den classes, war das Vermögen. Nach diesem wurden zur Zeit der Republik alle fünf Jahre von einem Zensor die Zugehörigkeit jedes einzelnen Bürgers zu den classes festgelegt und seine politischen Rechte bemessen. Zum Adel im weiteren Sinn gehörten die Senatoren und die Ritter. Nun kommen wir zum römischen Bürger. Zur Zeit der Republik waren alle Bewohner Italiens, sofern sie frei waren, römische Bürger. Sie besaßen das römische Bürgerrecht. Dies beinhaltete, dass sie keine Steuern zahlten. Denn Steuern wurden als Tribut aufgefasst, den nur unterworfene Staaten und Völker den Römern zu zahlen hatten. Ließ sich ein römischer Bürger, ein Kaufmann etwa, in einer Stadt des Reiches außerhalb Italiens nieder, so blieb er auch, wie seine Nachkommen, römischer Bürger. Es gab auch Städte mit römischem Bürgerrecht außerhalb Italiens. Zum Beispiel in Gallien. Diese wurden zur Ansiedlung entlassener Soldaten gegründet. Nicht nur steuerlich, auch juristisch genießt der römische Bürger Vorteile gegenüber dem nicht römischen Reichsbewohner. So konnte er nicht von einem Provinzstatthalter sondern nur von dem Kaiser in Rom zum Tode verurteilt werden. Minderbemittelte Bürger in Rom erhielten zum Beispiel in der Kaiserzeit regelmäßig Getreide für ihren Unterhalt. Unter Augustus gab es circa 320.000 Personen, die auf diese monatliche Ration angewiesen waren. Für die Kinder bedürftiger freier Bürger gab es in der Kaiserzeit auch Unterstützungsfonds. Sogenannte allimentatio. Nun kommen wir zu den Senatoren. Die oberste Gesellschaftsschicht der Republik sowie der Kaiserzeit war der Senat, dessen Bedeutung jedoch seit Augustus stark eingeschränkt war. Zum Senat gehörte zur Zeit der Republik jeder, der vorher ein Staatsamt bekleidet hatte. Am angesehensten waren die Senatoren, die das höchste Staatsamt, das Konsulat, innegehabt hatten. Sie stammten meistens aus den stadtrömischen Adelfamilien, der Nobilität. Kam der Betreffende aus einer einfacheren, zum Beispiel einer Ritterfamilie, dann bezeichnete man ihn als homo novus. In der Kaiserzeit wurde der Senat dann politisch mehr und mehr entmachtet. Die alten Adelsgeschlechter waren größtenteils ausgestorben oder wurden ausgerottet. Gerade von dem Kaiser. Anders als in der Republik konnte nur der ein hohes Staatsamt bekleiden, der dem Senatorenstand angehörte. Die Zugehörigkeit wurde also erblich und bezog sich auf die ganze Familie und nicht nur auf den Amtsträger selbst. Darüber hinaus konnte der Kaiser jemanden zum Senator ernennen, beziehungsweise ihm diesen Rang auch wieder nehmen. Bedingung für die Zugehörigkeit war ein Vermögen von einer Millionen Sesterzen. Nun kommen wir zum Ritterstand. Ein eques gehörte dem Ritterstand an. Das bedeutet, dass er gesellschaftlich höher stand als ein einfacher römischer Bürger. Aber niedriger als ein Senator. In der Kaiserzeit beinhaltete die Zugehörigkeit zum Ritterstand nichts weiter, als dass der Betreffende ein Vermögen von mindestens 400.000 Sesterzen besaß. Die Zugehörigkeit zu dieser Art Geldadel war anders als beim Geburtsadel nicht erblich. Der Sohn eines Ritters musste seinerseits wieder das entsprechende Vermögen nachweisen um auch in den Ritterstand aufgenommen zu werden. Anders als zur Zeit der Republik erfolgte die Ernennung in der Kaiserzeit durch den Kaiser. Die Vorteile dieser Praxis für den Kaiser liegen auf der Hand. Er gewann so eine Schicht reicher, freier Bürger, die ihm verpflichtet war und seine Politik unterstütze. Die Rolle, die der Ritterstand in der Kaiserzeit spielte, ist ganz verschieden von seiner Bedeutung in der Republik. Ritter war ursprünglich, wer im Heeresdienst ein Pferd stellen konnte. Also wer größere Ausgaben für die Landesverteidigung leistete als etwa ein Leichtbewaffneter. Dafür genoss der Ritter ein höheres Ansehen, seine Stimme hatte bei Abstimmungen größeres Gewicht. Zu besonderer Bedeutung gelangten die Ritter, als den Senatoren durch ein Gesetz im Jahre 218 vor Christus der Handel untersagt wurde. Durch das Handelsverbot für Senatoren ergaben sich für die Ritterschaft neue Möglichkeiten. Nun waren es aufgrund des Gesetzes gerade die Ritter, die, obwohl weniger Vermögen und politisch bisher nicht aktiv, sich dem Handel verschrieben und Schiffe ausrüsteten. Damit gingen sie einerseits große Risiken ein. Viele Schiffe versanken oder wurden von Piraten gekapert. Sie machten aber auch andererseits riesige Gewinne. Nun kommen wir zur letzten Klasse, nämlich den Sklaven. Sklaven waren Menschen ohne Rechte. Juristisch galten sie als Sache. Sie wurden im alten Rom wie Waren gehandelt und hatten für ihre Besitzer zu arbeiten. Die antike Gesellschaft ist ohne Sklaven nicht denkbar. Ob als Rudersklave auf einer Galeere, als Sklave im staatlichen Bergwerk, als Ackersklave, Handwerkersklave, Lehrer, Arzt, Sekretär, Bibliothekar. Überall waren Sklaven beschäftigt. Reiche Leute hatten teils Hunderte von Sklaven und natürlich waren die Sklaven je nach Qualität und Ausbildung unterschiedlich teuer. Ursprünglich waren Sklaven Kriegsgefangene, die der Sieger statt sie zu töten verkaufte, damit sie arbeiteten. Viele Kriege wurden nicht zuletzt der Sklavenbeschaffung wegen geführt. In der Frühzeit wurde auch als Sklave verkauft, wer seine Schulden nicht bezahlen konnte. Andere Quellen waren Menschenraub und Piraterie. Dass die Sklaven rechtlich unfrei waren bedeutete nicht, dass sie sich nicht auch frei hätten bewegen können. Viele wurden Vertraute ihres Herren. Viele wurden auch nach einer gewissen Zeit freigelassen. So waren ihr Schicksal und ihr Leben weitgehend auch vom Charakter ihres Herren oder auch ihrem Arbeitsbereich abhängig. So habt ihr nun heute einen umfassenden Überblick über die Gesellschaft im alten Rom in Republik und Kaiserzeit erhalten. Ich hoffe, ich konnte euch dies verständlich machen. Bis bald, eure Juno.
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