19. März 1949 – Beschluss der DDR-Verfassung
Was ist eine Verfassung? In ihr sind die zentralen Regeln und Grundsätze eines Landes festgelegt. Besonders in Deutschland ist das Grundgesetz von großer Bedeutung, da es die demokratischen Werte und Rechte festlegt. Erfahre mehr über die Verfassung und ihre Umsetzung im folgenden Text. Interessiert? Hier erfährst du mehr darüber, was Verfassungen ausmacht.
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Lerntext zum Thema 19. März 1949 – Beschluss der DDR-Verfassung
Was ist eine Verfassung?
In einer Verfassung stehen die wichtigsten Regeln und Grundsätze eines Landes. Sie ist sozusagen das wichtigste Schriftstück jedes Staates. Alle offiziellen Entscheidungen, die in einem Land getroffen werden, müssen im Einklang mit der eigenen Verfassung sein. Damit ist die Verfassung ein wichtiger Orientierungspunkt, um zu verstehen, was in einem Land erlaubt ist und was nicht.
In Deutschland bezeichnen wir unsere Verfassung als Grundgesetz. Dieses Grundgesetz und seine Bedeutung sind sehr wichtig, denn im Grundgesetz wird unter anderem festgelegt, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie (= Menschen dürfen ihre Regierung wählen, Volkssouveränität) ist, in der alle Menschen die gleichen Rechte haben und frei leben können. Es wird streng darauf geachtet, dass alle Entscheidungen im Einklang mit unserer Verfassung – dem Grundgesetz – getroffen werden. Dafür existieren extra Gerichte. Das wichtigste für Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Dass die Verfassung eines Landes auch wirklich umgesetzt wird, ist nicht immer selbstverständlich. Die von 1949 bis 1990 existierende Deutsche Demokratische Republik (= DDR) verfügte auch über eine Verfassung, in der allen Menschen Freiheit und demokratische Teilhabe versprochen wurde. Die Lebensrealität sah allerdings anders aus.
Die Verfassung der DDR aus dem Jahr 1949
Noch vor der offiziellen Staatsgründung der DDR am 7. Oktober 1949 verabschiedete der extra dafür gegründete Volksrat am 19. März 1949 die Verfassung des Landes. Der Volksrat war ein Scheinparlament. Das bedeutet, es sollte der Anschein erweckt werden, er sei unter Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger gewählt worden und vertrete somit ihre Interessen. In Wahrheit allerdings wurde der Volksrat von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (= SED) dominiert. Diese 1946 gegründete Partei wurde von der Sowjetunion kontrolliert. Die SED übernahm spätestens mit der offiziellen Staatsgründung der DDR endgültig die Kontrolle im Land und regierte es – entgegen den eigentlichen Ideen der Verfassung – diktatorisch. In einer Diktatur regiert eine einzige Person/Gruppe/Partei ein Land, Wahlen existieren nicht oder nur zum Schein.
Die ostdeutsche Bevölkerung war zunächst begeistert von der Verabschiedung einer eigenen Verfassung und der späteren Staatsgründung. Nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs und den ersten harten Nachkriegsjahren verbanden die Menschen mit der Verfassung die Hoffnung auf einen Neuanfang.
Die Verfassung der DDR – Aufbau einfach erklärt
Die Verfassung der DDR orientierte sich in ihrem Schema (= Aufbau) an zwei älteren Verfassungen. Zum einen an der Verfassung der Weimarer Republik aus dem Jahr 1919 und an der Paulskirchenverfassung aus dem Jahr 1849.
In der Verfassung der DDR wurden freie Wahlen, Kunstfreiheit, freie Wissenschaft und Lehre (= Arbeiten und Forschen an Universitäten) und Unabhängigkeit der Justiz (= Gerichte) zwar garantiert, die Realität sah allerdings anders aus. Einer der wichtigsten Politiker der DDR, Walter Ulbricht, beschrieb dieses Vorgehen hinter vorgehaltener Hand so: „Es muss alles demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!“ (Walter Ulbricht am 2. Mai 1945 zu anderen KPD-Mitgliedern).
Obwohl mit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 eine zeitnahe Wiedervereinigung der beiden Staaten unwahrscheinlich war, hielt die Verfassung der DDR in Artikel 1 an dieser Absicht fest und bezeichnete Deutschland als „unteilbare demokratische Republik“. Ein Ziel, das erst Jahrzehnte später umgesetzt wurde und das Ende der DDR bedeutete.
Die Verfassung der DDR – Zusammenfassung | |
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Hatte die DDR eine Verfassung? | Die DDR hatte eine Verfassung, die am 19. März 1949 beschlossen wurde und ab dem 7. Oktober 1949 (Staatsgründung der DDR) für das Land angewendet wurde. |
Woraus ging die Verfassung der DDR hervor? | Der extra dafür einberufene Volksrat verabschiedete die Verfassung der DDR. |
Welche Merkmale hatte die Verfassung der DDR? | Die Verfassung orientierte sich an der Verfassung der Weimarer Republik aus dem Jahr 1919 und an der Paulskirchenverfassung von 1849. Demokratie und Freiheit existierten in der DDR nur auf dem Papier, in der Realität regierte die Staatspartei SED das Land diktatorisch. |
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