Was heißt Gewaltenteilung?
Gewaltenteilung bedeutet, die Macht im Staat aufzuteilen, um Missbrauch zu verhindern. In Deutschland wird die Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative aufgeteilt. Erfahre mehr über die Bedeutung der Gewaltenteilung und warum sie für Demokratien wie die Bundesrepublik so wichtig ist. Interessiert? Das und vieles mehr im folgenden Text!
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Grundlagen zum Thema Was heißt Gewaltenteilung?
Was ist staatliche Gewalt?
Staatliche Gewalt ist ein anderer Begriff für die Macht, die eine Person oder eine Gruppe in einem Staat ausübt. Etwas vereinfacht könnte man sagen: Wer die Gewalt in einem Staat innehat, der entscheidet, was in diesem Staat gemacht wird. In manchen Staatsformen liegt die Macht und damit die Gewalt zum Beispiel bei nur wenigen Personen oder sogar bei nur einem einzigen Herrscher, wie etwa einem König. Er entscheidet, welche Gesetze in seinem Reich gelten, er bestimmt Beamte, die seine Gesetze ausführen, und er setzt die Richter ein, die über rechtliche Fragen entscheiden. Ein solcher Herrscher kann beinahe alles tun, was er will, muss sich vor fast niemandem rechtfertigen und behält seine Macht oft ein Leben lang.
Ideen zur Gewaltenteilung und Gewalteneinschränkung
Im 17. und 18. Jahrhundert waren immer mehr Menschen in verschiedenen Ländern auf der ganzen Welt unzufrieden damit, dass die gesamte staatliche Gewalt bei nur wenigen Personen lag, während der Großteil der Bevölkerung nicht mitbestimmen konnte. Staatstheoretiker wie der Engländer John Locke und der Franzose Charles de Montesquieu machten sich deshalb Gedanken über eine Gewaltenteilung. Das heißt, sie erdachten Systeme, wie man die Gewalt in einem Staat anders verteilen könnte. So entstand das Prinzip der Gewaltenteilung. Aber was versteht man darunter?
Gewaltenteilung – Definition
Die Gewaltenteilung hat immer ein Ziel: Sie soll verhindern, dass eine einzelne Person oder eine Gruppe in einem Staat zu viel Macht erhält. Dazu wird die Macht auf verschiedene Personen und Gruppen aufgeteilt und durch andere Maßnahmen begrenzt. Die bekannteste Art der Gewaltenteilung ist die Aufteilung der Staatsgewalt in die drei Bereiche Legislative, Exekutive und Judikative.
- Die Legislative, auch erste Gewalt oder gesetzgebende Gewalt genannt, ist dafür zuständig, Gesetze zu erlassen.
- Die Exekutive, auch zweite Gewalt oder vollziehende Gewalt genannt, sorgt dann dafür, dass die Gesetze durchgeführt werden.
- Die Judikative, auch dritte Gewalt genannt, ist die rechtsprechende Gewalt. Diese Gewalt wird durch Gerichte ausgeübt. Ihre Aufgabe besteht darin, Verstöße gegen die Gesetze zu bestrafen, die Rechtmäßigkeit von Gesetzen zu überprüfen und in rechtlichen Streitfragen zu entscheiden.
Fehleralarm
Ein häufiger Fehler ist zu glauben, dass die Exekutive (Regierung) nur ausführend und nicht gesetzgebend tätig ist. Tatsächlich kann die Exekutive in bestimmten Bereichen durch spezielle Verordnungen Gesetze erlassen.
Die Gewaltenteilung zwischen diesen drei Teilgewalten ist so auch in Deutschland umgesetzt.
Teilgewalt | Organe, die diese Gewalt innehaben |
---|---|
Legislative | - Deutscher Bundestag (zum Teil unter Mitwirkung des Bundesrats) - Landesparlamente |
Exekutive | - Bundesregierung und die ihr untergeordneten Behörden - Landesregierungen und die ihnen untergeordneten Behörden, zum Beispiel die Polizei - Kreistage und Kreisverwaltungen - Gemeindevertretungen und Gemeindeverwaltungen - Stadtverwaltungen |
Judikative | - Bundesverfassungsgericht - Oberste Gerichtshöfe des Bundes (z. B. Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht oder Bundesfinanzhof) - Gerichte der Länder (z. B. Landesverfassungsgerichte, Oberlandesgerichte, Landgerichte oder Amtsgerichte) |
Diese drei Gewalten sollen voneinander unabhängig sein und sich gegenseitig kontrollieren. In Deutschland ist zum Beispiel der Bundestag für die Kontrolle der Bundesregierung zuständig und das Bundesverfassungsgericht wacht darüber, dass der Bundestag keine Gesetze erlässt, die dem Grundgesetz, also dem wichtigsten Gesetz in Deutschland, widersprechen. Gewaltenteilung ist also auch eine Methode, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Gewaltenteilung in der Verfassung
Für einen Staat mit Demokratie, wie die Bundesrepublik Deutschland, ist die Gewaltenteilung einer der wichtigsten Grundsätze. Er ist so wichtig, dass die Gewaltenteilung in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz (GG), verankert ist, und zwar in Artikel 20. Dort steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Andere Formen der Gewaltenteilung
Die Aufteilung der Gewalt in Legislative, Exekutive und Judikative nennt man auch horizontale Gewaltenteilung, denn die drei Gewalten stehen auf einer Ebene nebeneinander. In einer Demokratie, wie es sie in Deutschland gibt, findet man aber auch noch andere Formen der Gewaltenteilung. Mit dem Begriff vertikale Gewaltenteilung meint man, dass die Macht im Staat zwischen der Bundesebene und der darunterliegenden Länderebene, also den Bundesländern, aufgeteilt ist. Über bestimmte Themengebiete entscheidet jedes Bundesland eigenständig, zum Beispiel über die Schulpolitik. Der Bund hat hier nur wenig mitzureden. Dadurch ist seine Macht beschränkt. Es kommt also sozusagen zur doppelten Gewaltenteilung, nämlich horizontal und vertikal. Eine weitere Gewaltenteilung ist die zeitliche Gewaltenteilung. Damit ist gemeint, dass Amtsträger ihre Position und damit ihre Macht immer nur für eine bestimmte Zeit innehaben, normalerweise bis zur nächsten Wahl. Danach können die Wählerinnen und Wähler ihnen die Macht wieder wegnehmen und sie jemand anderem geben. Auch das führt zu einer Begrenzung von Macht.
Kontrovers diskutiert:
Expertinnen und Experten streiten darüber, ob die Gewaltenteilung in der digitalen Ära angepasst werden muss. Manche Forscherinnen und Forscher glauben, dass neue Technologien wie Künstliche Intelligenz neue Formen der Machtkonzentration ermöglichen, ihnen gelten die Medien oft als „vierte Gewalt“. Andere meinen hingegen, dass die bestehende Dreiteilung ausreichend ist, um Machtkonzentrationen auszugleichen.
Gewaltenteilung in anderen Ländern
Eine Gewaltenteilung gibt es in den meisten anderen demokratischen Ländern auch. Die Teilgewalten der horizontalen Gewaltenteilung haben dabei ähnliche Aufgaben. Hier ist ein Vergleich, welche Institutionen den Teilgewalten der Gewaltenteilung in den USA und Deutschland entsprechen.
Teilgewalt | Deutschland | USA |
---|---|---|
Legislative | - Deutscher Bundestag + Bundesrats - Landesparlamente |
- Kongress (Repräsentantenhaus + Senat) |
Exekutive | - Bundesregierung + Landesregierungen (+ Kreistage und Stadt- bzw. Gemeindevertretungen) | - Präsident und Kabinett |
Judikative | - Bundesverfassungsgericht - Oberste Gerichtshöfe des Bundes + Gerichte der Länder |
- Supreme Court - Bundesgerichte |
Ausblick – das lernst du nach Was heißt Gewaltenteilung?
Mit dem Hintergrundwissen über das Konzept der Gewaltenteilung in Demokratien kannst du kategorisch untersuchen, wie die Macht in verschiedenen Systemen konzentriert ist. Außerdem hilft es zu erkennen, wenn eine Demokratie zu einem autoritären Staat umgebaut wird, wie zum Beispiel beim Ende des Rechts- und Verfassungsstaates zu Beginn des Nationalsozialismus oder auch bei der Einparteienherrschaft in der DDR.
Gewaltenteilung – Zusammenfassung
Die Gewaltenteilung...
- ... ist ein maßgeblich auf den französischen Philosophen Montesquieu zurückzuführendes Konzept
- ... teilt die Macht in einem Staat in drei sich gegenseitig kontrollierende Instanzen ein
- ... wird eingeteilt in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Rechtsprechung)
- ... kann als Indikator dafür gesehen werden, wie demokratisch oder autoritär ein Staat aufgebaut ist.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Gewaltenteilung
Transkript Was heißt Gewaltenteilung?
Was heißt Gewaltenteilung? Wer soll herrschen? Ich vielleicht? Das fragt sich die Menschheit schon sehr lange. Die Lehre, die sich mit dieser Frage befasst, heißt Staatstheorie. Der Begriff Gewaltenteilung entstammt dieser Lehre. Die Frage nach der Macht wurde im Laufe der Geschichte oft auf eine sehr einfache Art beantwortet. Es herrscht, wer die Gewalt hat. Denn Gewalt ist nur ein anderes Wort für Macht. Könige und Kaiser vereinten alle Macht auf sich. Diese Macht war nicht an Verpflichtungen gebunden. Sie war gottgegeben und wurde per Geburtsrecht vererbt. Ihre Macht im Staat war nahezu grenzenlos und willkürlich. Sie konnten Gesetze erlassen, einen Stab bestimmen, der dieser Gesetze durchsetzt, und Richter ernennen, die in ihrem Sinne Recht sprechen. Der Philosoph John Locke und der französische Schriftsteller Montesquieus gelten als Begründer der modernen Staatstheorie und des Begriffs der Gewaltenteilung. Im 17. und 18. Jahrhundert riefen sie in ihren Schriften nach einer Kontrolle und Begrenzung von Gewalt, also Macht, auf. Sie richteten sich gegen den Machtanspruch der absoluten Monarchie. Sie stellten den Mächtigen die Frage nach Sinn und Nutzen ihrer Macht. Ihrer Meinung nach sollte das Zusammenleben der Menschen in einem Staat den Prinzipien von Gleichheit und Freiheit beruhen. Die Hauptaufgabe des Staates sahen sie in der Bewahrung der grundlegenden Rechte des Einzelnen, wie dem Recht auf Eigentum und dem Recht auf Unversehrtheit der Person. Die Grenzen der Staatsgewalt sahen sie in der Erfüllung dieser Aufgaben. Außerdem sollte die Bevölkerung darüber abstimmen, wem diese Macht zufällt. Sie wollten also, dass Staatsmacht ihre Legitimation durch die Mehrheit der Bevölkerung erhält. Eine Macht, die sich gegen diese Rechte richtete, war in ihren Augen Tyrannei und forderte zum Widerstand heraus. Um einer Ballung der Macht entgegenzuwirken, sollte die Staatsgewalt laut Locke und Montesquieue auf verschiedene, voneinander unabhängige Institutionen verteilt werden. Und zwar nach ihren unterschiedlichen Aufgaben. In diesem Sinne unterscheidet man heute in der klassischen Staatstheorie zwischen den drei Staatsgewalten und ihren Aufgaben. Legislative, Exekutive und Judikative. Die Legislative ist die erste Gewalt. Sie stellt die Spielregeln auf, nach denen der Staat funktionieren soll und denen alle gleichermaßen unterworfen sind. Die Legislative wird auch gesetzgebende Gewalt genannt. Die Exekutive ist die zweite Gewalt. Sie handelt im Rahmen der Gesetze. Die heißt, sie macht Politik nach innen und außen und führt die Gesetze aus. Sie regiert und verwaltet. Die Exekutive wird auch vollziehende Gewalt genannt. Die Judikative ist die dritte Gewalt. Sie wacht darüber, dass die Gesetze eingehalten werden. Sie wacht auch darüber, dass sich die zweite Gewalt an die von der ersten Gewalt festgelegten Spielregeln hält. Die Judikative wird auch rechtsprechende Gewalt genannt. In Deutschland ist die Gewaltenteilung im Grundgesetz festgelegt. Im Artikel 20 Grundgesetz heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.”
Was heißt Gewaltenteilung? Übung
-
Nenne Forderungen von Locke und Montesquieu in Bezug auf staatliche Macht.
TippsLies dir die Antwortmöglichkeiten genau durch. Bei falschen Antwortmöglichkeiten wurden nur kleine Wortänderungen vorgenommen.
Drei der fünf Antwortmöglichkeiten sind richtig.
LösungLocke und Montesquieu forderten, dass staatliche Macht kontrolliert und begrenzt werden solle. Sie waren der Meinung, dass nur so das Zusammenleben der Menschen auf den Prinzipien von Gleichheit und Freiheit beruhen und der Staat grundlegende Rechte des Einzelnen bewahren könne. Im Grunde glaubten sie, dass eine unbegrenzte Staatsmacht nicht im Sinne des Volkswillen handeln könne.
Sie forderten deshalb:
- Die Staatsmacht solle ihre Legitimation durch die Mehrheit der Bevölkerung erfahren. → Willen des Volkes repräsentieren
- Die Staatsmacht solle auf verschiedene, von einander unabhängige Institutionen verteilt werden. → Ballung von Macht vermeiden
-
Skizziere die Aufgaben der drei Staatsgewalten laut der klassischen Staatstheorie.
TippsDas Wort Legislative besteht aus zwei lateinischen Wörtern, die „Gesetz“ und „tragen“ bedeuten.
Das Wort Exekutive kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „ausführen“.
Das Wort Judikative kommt ebenfalls aus dem Lateinischen und bedeutet „Recht sprechen“.
LösungDen drei von einander unabhängigen Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative kommen unterschiedliche Aufgaben zu.
- Legislative: Verabschiedung von Gesetzen und Regeln
- Exekutive: Ausführung von Gesetzen durch Regierung und Verwaltung
- Judikative: Kontrolle und Rechtsprechung
Zum Beispiel:
- Judikative → Justiz
- Exekutive → exekutieren = ausführen
- Legislative → Legislaturperiode = Amtsdauer einer gesetzgebenden Volksvertretung
-
Leite her, um welche Staatsgewalt es sich jeweils handelt.
TippsDas Wort Legislative besteht aus zwei lateinischen Wörtern, die „Gesetz“ und „tragen“ bedeuten.
Das Wort Exekutive kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „ausführen“.
Das Wort Judikative kommt ebenfalls aus dem Lateinischen und bedeutet „Recht sprechen“.
LösungDie Institutionen der Gesetzgebung (Legislative) sind in Deutschland auf Bundesebene, sprich auf der höchsten politischen Ebene, der Bundestag und der Bundesrat.
Die Institutionen der vollziehenden Gewalt (Exekutive) sind die Bundesregierung, die aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern besteht sowie die Bundesverwaltung.
Für die Rechtsprechung (Judikative) sind in Deutschland das Bundesverfassungsgericht, die Bundes- und die Landesgerichte zuständig.
All das regelt die deutsche Verfassung, das Grundgesetz.
In vielen Ländern funktioniert die Gewaltenteilung ähnlich – wie zum Beispiel in den USA (siehe Bild).
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Ordne die deutschen Institutionen der entsprechenden Staatsgewalt zu.
TippsFrage dich: Wer regiert oder verwaltet? Dann weißt du, wer zur Exekutive gehört.
Frage dich: Wer stimmt über Regeln ab? Dann weißt du, wer zur Legislative gehört.
LösungWer stimmt über Regeln ab?
- Auf Bundesebene: Bundestag und Bundesrat
- Auf Landesebene: Landtage
- Auf kommunaler Ebene: Gemeinderäte, Stadträte
- Auf Bundesebene: Bundesregierung und Bundesverwaltung
- Auf Landesebene: Landesregierungen und Landesverwaltungen
- Auf kommunaler Ebene: Gemeindevorstände, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
- Auf Bundesebene: Bundesverfassungsgericht
- Auf Landesebene: Gerichte der Länder
-
Bestimme, welche Formen von staatlicher Macht Locke und Montesquieu ablehnten.
TippsDie Art und Weise, wie Ludwig XIV. im Frankreich des 17. und 18. Jahrhunderts herrschte, hätten Locke und Montesquieu abgelehnt.
Vier der sechs Antwortmöglichkeiten sind richtig.
LösungLocke und Montesquieu lehnten es ab, wenn die Macht in einem Staat grenzenlos, willkürlich oder gottgegeben war. Sie richteten sich gegen den Machtanspruch der absoluten Monarchie und verlangten von den Mächtigen, dass sie den Sinn und den Nutzen ihrer Macht hinterfragten.
Sie befürworteten eine kontrollierte Staatsmacht, die vom Volk legitimiert ist.
Ludwig XVI., ein Nachfahre Ludwigs XIV. und ebenfalls König von Frankreich, kostete sein absoluter Machtanspruch in der Französischen Revolution seinen Kopf. Die Menschen wollten die uneingeschränkte Macht der Könige aus dem Haus Bourbon nicht weiter hinnehmen.
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Erschließe, wie die Zitate von Montesquieu lauten.
TippsFreiheit ist für Montesquieu ein fundamentales Recht, bedarf aber einem Rahmen.
Um vor Missbrauch zu schützen, möchte Montesquieu Macht begrenzen.
LösungWas versteht der Baron de Montesquieu unter politischer Freiheit?
Das Recht, alles zu tun, was die Gesetze erlauben.
→ Das heißt: im Rahmen der Gesetze frei handeln können.
Wo gibt es laut ihm politische Freiheit?
Politische Freiheit ist nur in gemäßigten Regierungsformen möglich.
→ Denn: Nicht eingeschränkte Macht verleite zum Machtmissbrauch (zeige die Erfahrung).
Quelle: Montesquieu (1992): Vom Geist der Gesetze, 2 Bände, Übersetzt und Hg. von Ernst Forsthoff. Tübingen, S. 212f (1. Band).
Die Bundestagswahl
Der Bundestag – Die Legislative Gewalt
Die Bundesregierung: Legitimation und Aufgaben
Die Bundesregierung – Die Exekutive Gewalt
Der Bundestag: Legitimation und Aufgaben
Der Föderalismus in Deutschland
Was sind politische Parteien?
Das Bundesverfassungsgericht: Aufbau und Verfahren
Medien und Demokratie
Das Grundgesetz - Unsere Verfassung
Das Grundgesetz und seine Bedeutung
Das Bundesverfassungsgericht – Die Judikative Gewalt
Helmut Kohl
Hans-Dietrich Genscher
Was heißt Gewaltenteilung?
Legislative – Was ist das?
Exekutive – Was ist das?
Sozialversicherungen
Geschichte des Sozialstaates
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