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Ausgrenzung aus der „Volksgemeinschaft“ – Opfergruppen des NS

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Lerntext zum Thema Ausgrenzung aus der „Volksgemeinschaft“ – Opfergruppen des NS

Opfergruppen des Nationalsozialismus

Das Holocaust-Mahnmal für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus in Berlin ist vielen Menschen ein Begriff. Die meisten haben Bilder des Stelenfelds gesehen. Vielleicht haben sie es auch besucht und waren ergriffen vom Ausmaß des nationalsozialistischen Terrors gegen die jüdische Bevölkerung. Das Gedenken an die jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Ideologie ist und bleibt ein wichtiges und notwendiges Anliegen.

Ganz in der Nähe des Holocaust-Mahnmals finden sich noch andere Denkmäler: das Sinti und Roma Denkmal, das Denkmal für die verfolgten Homosexuellen oder das Mahnmal für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde vor der Berliner Philharmonie. Denn die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger waren nicht die einzigen Opfer des Nationalsozialismus, auch wenn der nationalsozialistische Rassenwahn sie in größerem Umfang und Ausmaß traf als alle anderen. Auch andere Gruppen wurden aus verschiedenen Motiven heraus verfolgt und diskriminiert.

Sinti und Roma Denkmal im Tiergarten
Sinti und Roma Denkmal im Berliner Tiergarten

Die Übergänge zwischen den Kategorien waren dabei oft fließend.

  • Verfolgung auf Basis rassistischer Vorurteile: Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Angehörige osteuropäischer Völker
  • Verfolgung aus eugenischen Gründen: Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Verfolgung wegen abweichender politischer Meinung oder Weltanschauung: Angehörige von Parteien oder Gewerkschaften, Widerstandskämpferinnen und -kämpfer, Dissidenten, Freimaurer und andere
  • Verfolgung aufgrund des Glaubens oder der Religion: Angehörige der christlichen Kirchen, Zeugen Jehovas
  • Verfolgung aufgrund von sozial abweichendem Verhalten und sexueller Orientierung: Homosexuelle, Obdachlose, Prostituierte, mehrfach vorbestrafte Menschen

Die nationalsozialistischen Autoritäten wählten bewusst herabwürdigende Begriffe wie „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“, um bestehende Vorurteile für sich zu nutzen und ihre Opfer zusätzlich zu demütigen. Speziell unter dem Begriff „Asoziale“ konnte jedes beliebige unerwünschte Verhalten eingeschlossen werden. Es darf also nicht außer Acht gelassen werden, dass das nationalsozialistische Vokabular nicht unkritisch übernommen werden sollte. Es sollte nur im entsprechenden Kontext und möglichst in Anführungszeichen verwendet werden.

Ausgrenzung aus der „Volksgemeinschaft“

Ihren ideologischen Unterbau hatte die Verfolgung im nationalsozialistischen Konzept der „Volksgemeinschaft“ als Leitbild für die Zukunft Deutschlands. Dieses Bild war auf der einen Seite geprägt von Gleichberechtigung und Einigkeit – für diejenigen, die durch Geburt und Herkunft zu dieser privilegierten Gemeinschaft gehörten. Für diese Gruppe wurde durch Massenveranstaltungen und soziale Aktionen ein starkes Gefühl der Zusammengehörigkeit propagiert. Das Volk und seine Bedürfnisse waren in diesem Weltbild allerdings immer wichtiger als das Wohlergehen des Einzelnen.

Die Volksgemeinschaft hatte also vor allem für Menschen, die nicht in das nationalsozialistische Weltbild passten oder schlichtweg andere Meinungen vertraten, eine negative Kehrseite: Der Ausschluss der in der nationalsozialistischen Ideologie unerwünschten Minderheiten, Fremden und Schwachen wurde zum Alltag im NS-Staat. Sie wurden als „Volksschädlinge“ diskriminiert und im öffentlichen Bewusstsein als weniger wertvoll abgestempelt. Ihre Daten wurden in diversen „Reichszentralen“ und Instituten erfasst, was den Weg für Maßnahmen wie Zwangssterilisation, Internierung, KZ-Haft und bis hin zur Ermordung ebnete.

Die verschiedenen Opfergruppen im Einzelnen

Genaue Zahlen zu den einzelnen Opfergruppen sind nur schwer zu bestimmen, da viele Gruppen nicht offiziell erfasst wurden oder die Unterlagen vernichtet wurden. Die folgenden Werte beruhen daher auf Schätzungen${^1}$:

Opfergruppe Geschätzte Zahl der Todesopfer
Jüdinnen und Juden 6 000 000
sowjetische, polnische und serbische Zivilistinnen und Zivilisten 9 000 000
sowjetische Kriegsgefangene 3 000 000
Menschen mit Beeinträchtigungen 250 000
Sinti und Roma 250 000
Zeugen Jehovas 1 900
Wiederholungskriminelle und sogenannte „Asoziale“ 70 000
Homosexuelle Es liegen keine verlässlichen Zahlen vor.

Jüdinnen und Juden

Die nationalsozialistische Rassenlehre war geprägt von einem tiefsitzenden Antisemitismus. Bereits in Hitlers „Mein Kampf“ war die jüdische Bevölkerung zum Sündenbock für alle deutschen Probleme erklärt worden. Die Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten mündete schließlich im Verbrechen des Holocaust.

Der nationalsozialistische Rassenbegriff ist zutiefst menschenverachtend und entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Es ist nicht möglich, die menschliche Bevölkerung aufgrund äußerlicher Kriterien in verschiedene Untergruppen einzuteilen. Vollständig unmöglich und zudem unangemessen ist es, aus äußerlichen Unterschieden Rückschlüsse auf Charakter, genetische Veranlagung oder gar Wert eines Menschen zu ziehen.

Sinti und Roma

Die Sinti und Roma waren schon vor der Zeit des Nationalsozialismus Opfer von Diskriminierung und Diffamierung als sogenannte „Zigeuner“. Ihre in Teilen nomadische Lebensweise wurde von vielen Menschen mit Misstrauen betrachtet, sie galten als Vagabunden und waren Repressalien durch die Behörden ausgesetzt. Doch erst in der NS-Zeit begann die systematische Verfolgung von Sinti und Roma aus rassistischen Motiven. Die Nürnberger Gesetze von 1935 ordneten sie als „minderwertige Rasse“ ein. Im neu gegründeten „Rassenhygieneinstitut“ wurden ab 1936 ihre Daten erfasst. Die Menschen wurden in Lagern oder Ghettos interniert oder als „Asoziale“ in Konzentrationslager verschleppt. Sie mussten Zwangsarbeit leisten und Tausende wurden ermordet. Viele Sinti und Roma wurden auch Opfer von Zwangssterilisationen, denn sie sollten sich im Sinn der „Rassenhygiene“ der Nationalsozialisten nicht fortpflanzen können.

Sintizze und Romnja

Osteuropäische Zivilbevölkerung und sowjetische Kriegsgefangene

Auch die Zivilbevölkerung der eroberten Gebiete in Osteuropa sowie die sowjetischen Kriegsgefangenen galten gemäß der nationalsozialistischen Ideologie als „Untermenschen“. Der „Lebensraum im Osten“ wurde nach Auffassung der Nationalsozialisten zur Ausbreitung der neu zu schaffenden deutschen „Herrenrasse“ bestimmt. Die bereits dort lebenden Menschen standen diesen wahnhaften Plänen im Weg. In Polen, Serbien und Russland wurden Tausende Menschen allein aufgrund ihrer Nationalität ermordet. Kriegsgefangene wurden brutal schikaniert, ausgehungert und misshandelt, sodass viele von ihnen starben.

Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen

Menschen mit Beeinträchtigungen galten im Nationalsozialismus als eine Bedrohung für die „Volksgesundheit“. Auf der Basis der Ideen des Sozialdarwinismus und der sogenannten „Rassenhygiene“ wurden sie für wertlos erklärt. Das Ziel war die Schaffung von „erbgesundem Nachwuchs“ für die Zukunft – ein damals populäres, aber wissenschaftlich nicht haltbares Konzept. Darum wurden viele Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen gewaltsam sterilisiert, um sie an der Fortpflanzung zu hindern. Gleichzeitig wurde auf zynische und menschenverachtende Weise versucht, Kosten zu sparen, indem kranke und alte Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen ermordet wurden. Diesen Vorgang bezeichnete man euphemistisch als Euthanasie.

Politische Gegner und Menschen mit abweichender Weltanschauung

Im Nationalsozialismus wurden auch in großem Umfang politische Gegner, das heißt Anhänger der Parteien des katholischen Zentrums, der KPD und der SPD, aber auch Gewerkschaftsfunktionäre, Widerstandskämpfer und politische Dissidenten interniert, mit KZ-Haft bestraft und oft auch ermordet.

Verfolgte aus Glaubensgründen

Vertreter der christlichen Kirchen, die sich gegen den Nationalsozialismus stellten, sowie einzelne katholische Geistliche oder Angehörige der Bekennenden Kirche, waren ebenfalls Verfolgungen und Zwangsmaßnahmen ausgesetzt. Die Zeugen Jehovas, die aus Glaubensgründen den Wehrdienst und die Teilnahme an nationalsozialistischen Vereinigungen verweigerten, wurden in großer Zahl in Konzentrationslagern interniert.

Homosexuelle Männer

Homosexualität zwischen Männern verstieß nach nationalsozialistischer Auffassung gegen das Gebot zur Fortpflanzung zum Fortbestand des eigenen Volks und wurde als Bedrohung der Wehrkraft wahrgenommen. Hinzu kamen bestehende Vorurteile gegenüber gleichgeschlechtlicher Orientierung. Bereits in der Weimarer Republik waren bestimmte homosexuelle Handlungen zwischen Männern nach Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs strafbar (lesbische Beziehungen zwischen Frauen wurden dagegen nicht strafrechtlich verfolgt). Nach dem sogenannten „Röhm-Putsch“ von 1934 verschärften die nationalsozialistischen Behörden die Verfolgung Homosexueller durch die Erweiterung des Paragrafen und die Einrichtung der „Reichszentrale zur Bekämpfung von Homosexualität und Abtreibung“ im Jahr 1936. Schätzungen zufolge wurden 50 000 Männer wegen ihrer sexuellen Orientierung verhaftet und in Konzentrationslager gebracht. Ihre Sterblichkeitsrate dort war hoch.

Kontroverse – der sogenannte „Röhm-Putsch“

„Asoziale“ und „Berufsverbrecher“

Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden im Jahr 1938 unzählige Menschen, die nicht in die geltende nationalsozialistische Ordnung passten, als „Asoziale“ verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt. Dazu gehörten Bettler, Obdachlose, Prostituierte und Alkoholiker.

Die nationalsozialistische Verfolgung richtete sich auch gegen mehrfach vorbestrafte Menschen, die als „Berufsverbrecher“ diffamiert wurden und trotz bereits verbüßter Haftstrafe erneut in „Vorbeugehaft“ genommen wurden. Viele wurden auch willkürlich verhaftet, weil man ihnen eine kriminelle Tendenz unterstellte. Auch in dieser Gruppe war die Todesrate sehr hoch.

Kennzeichnungen der Inhaftierten

Nach dem Krieg – die Anerkennung als Opfer

Nach dem Krieg war es ein wesentliches Anliegen der neu gegründeten Bundesrepublik, dafür zu sorgen, dass sich ein menschenverachtendes Regime wie das des Nationalsozialismus nicht wiederholen durfte. Unter anderem deshalb wurde im Artikel 3 des Grundgesetzes mit Berufung auf die unantastbare Menschenwürde festgehalten, dass „niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen“${^2}$ oder wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Durch diesen Artikel sind in der Bundesrepublik alle Menschen vor Verfolgung geschützt.

Für die Überlebenden und ihre Angehörigen war die offizielle Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus nicht nur aus Gründen des persönlichen Gerechtigkeitsempfindens wichtig. Sie war auch Voraussetzung für die gesellschaftliche Rehabilitierung und für den Bezug von finanziellen Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz von 1953. Dieses sah jedoch zunächst nur Leistungen für die Opfer von „typischem NS-Unrecht“ vor und beschränkte die anerkannte Opfergruppe auf Menschen, die aufgrund von Rasse, Glauben, Weltanschauung oder politischer Gegnerschaft zum Nationalsozialismus verfolgt worden waren. Auch in der Deutschen Demokratischen Republik wurden nur politische und rassistische Verfolgung anerkannt.

Zahlreiche Opfergruppen waren nach dieser Definition ausgeschlossen, so etwa Homosexuelle und mehrfach vorbestrafte Menschen, aber auch Sinti und Roma, die häufig als „Asoziale“ verfolgt worden waren. Sie mussten lange um die Anerkennung als Opfer kämpfen. Homosexuelle wurden etwa erst 2002 als Opfergruppe anerkannt, erhalten Entschädigungsleistungen aber nur über einen sogenannten Härtefallfonds. Ähnlich erging es der Gruppe der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“, die erst 2020 anerkannt wurden. Diese gesellschaftliche Anerkennung ihres Leidens und die Erinnerung daran in Form von Mahnmalen und Gedenkstätten bedeutet für die Betroffenen sehr viel.

Opfergruppen des Nationalsozialismus – Zusammenfassung

  • Die Verfolgung durch den Nationalsozialismus traf nicht nur die jüdische Bevölkerung im Holocaust, sondern auch zahlreiche weitere Opfergruppen.
  • Menschen wurden wegen ihrer Herkunft, ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen, ihrer politischen Meinung, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen Orientierung, aber auch aus ganz willkürlichen Gründen verfolgt, diffamiert, misshandelt und ermordet. Genaue Opferzahlen sind oft nicht zu bestimmen.
  • Hintergrund der Verfolgung war der Ausschluss unerwünschter Gruppen aus der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“. Diese war ausschließlich sogenannten „erbgesunden Deutschen“ vorbehalten.
  • Die Übergänge zwischen den einzelnen Opfergruppen waren fließend. So wurden viele Sinti und Roma, aber auch homosexuelle Männer als „Asoziale“ verfolgt. Dies machte die Anerkennung als Opfer in der Folgezeit besonders schwierig.
Quellenangaben zu den Opferzahlen des Nationalsozialismus
Quellenangabe zu Artikel 3 Grundgesetz
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