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Die Gesetzgebungsverfahren

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Die Gesetzgebungsverfahren
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Grundlagen zum Thema Die Gesetzgebungsverfahren

Die Gesetzesentwürfe aus der Europäischen Union sind der Grundstein für die Gesetze in Deutschland. Daher lohnt sich die Auseinandersetzung mit der Rechtsetzungsgewalt in der EU. Das sogenannte "institutionelle Dreieck der Gesetzgebung" regelt die Gesetzgebung. In der Regel schlägt die Kommission ein Gesetz vor. Europäischer Rat und Europäisches Parlament verabschieden Gesetze. Zudem können sie aber auch von der Kommission Gesetzte anfordern. Um auf Gesetze Einfluss zunehmen gibt es vier Gesetzgebungsverfahren. Wie diese Verfahren genau aussehen und welchen Einfluss Parlament und Rat dadurch bekommen, wird dir im Video veranschaulicht.

Transkript Die Gesetzgebungsverfahren

Die Gesetzgebungsverfahren. Kennt ihr den EU Gesetzgebungskartentrick? Na, dann schaut mal. Gesetzgebung in der EU ist Aufgabe der drei Organe Europäische Kommission, Europäisches Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Zusammen bilden sie das institutionelle Dreieck der Gesetzgebung. In der Regel schlägt die Kommission die Gesetze vor. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union sind gemeinsam für die Verabschiedung der Gesetze zuständig. Außerdem können Sie von der Kommission Gesetzesvorschläge anfordern. Je nach Politikbereich werden verschiedene Verfahren angewendet, die dem Parlament unterschiedlich große Möglichkeiten der Einflussnahme zuweisen. Die vier wichtigsten Gesetzgebungsverfahren sind erstens das Mitentscheidungsverfahren, zweitens das Zustimmungsverfahren, drittens das Anhörungsverfahren und viertens das Verfahren der Zusammenarbeit. Die vier Verfahren sind kompliziert und beinhalten verschiedene Schritte. Trotzdem kann man sie unterscheiden, je nachdem, wie viel Einfluss das Parlament dabei hat und wann sie angewandt werden. Das Mitentscheidungsverfahren gilt für die meisten Bereiche. Bei diesem Verfahren kommt ein europäisches Gesetz nur zustande, wenn das Parlament und der Rat der Europäischen Union gemeinsam zustimmen. Das Mitentscheidungsverfahren zielt darauf ab, dass sich Parlament und Rat einigen, bevor ein neues Gesetz erlassen werden kann. Das Mitentscheidungsverfahren gilt für insgesamt 45 Politikbereiche. Dazu gehören zum Beispiel Forschung und technologische Entwicklung, Bildung oder Umweltschutz. Das Zustimmungsverfahren kommt nur bei sehr bedeutenden Rechtsakten und Verträgen zur Anwendung. Hier hat das Parlament nur ein Veto-Recht. Das Parlament muss seine Zustimmung erteilen, bevor ein Rechtsakt in Kraft treten kann. Anders als beim Mitentscheidungsverfahren kann es aber keine Änderungsvorschläge einreichen, hier heißt es nur ja oder nein. Und weiter geht es mit dem Anhörungsverfahren. Das Anhörungsverfahren ist das älteste der vier Verfahren. Hier muss der Rat die Stellungnahme des Parlaments nur anhören, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Das Parlament kann in seiner Stellungnahme beispielsweise Änderungen am Vorschlag der Kommission fordern. Allerdings muss beim Anhörungsverfahren der Rat die Stellungnahme des Parlaments nicht berücksichtigen. Und als letztes das Verfahren der Zusammenarbeit. Das Verfahren der Zusammenarbeit wird nur in Bereichen eingesetzt, die Wirtschafts- und Währungsunion betreffen. Das Verfahren ist sehr kompliziert, es besteht aus mehreren Lesungen, bei der das Parlament seine Stellungnahmen abgibt. Spricht sich das Parlament gegen das Gesetz aus, kann der Rat das Gesetz dennoch erlassen, jedoch nur einstimmig. Das waren die Gesetzgebungsverfahren. Okay, und zur Zusammenfassung die Frage, unter welcher Karte liegt jetzt welches? Das Zustimmungsverfahren, das Anhörungsverfahren, das Mitentscheidungsverfahren, das Verfahren der Zusammenarbeit. Übrigens, 60 bis 70 Prozent aller in Deutschland beschlossenen Gesetze beruhen auf Gesetzesentwürfen aus der Europäischen Union.

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