1. Februar 1933 – die Auflösung des Reichstags
Erfahrt, wie Hitler im Januar 1933 die Macht übernahm, den siebenunddreißigsten Reichstag auflöste und Neuwahlen ansetzte. Die Ereignisse im März 1933 führten dazu, dass die Viel-Parteien-Vertretung im Reichstag beendet wurde. Interessiert? Das und vieles mehr kannst du im folgenden Text entdecken!
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Lerntext zum Thema 1. Februar 1933 – die Auflösung des Reichstags
Vorgeschichte zur Auflösung des Reichstags
Die Auflösung des Reichstags gehörte laut Artikel 25 der Weimarer Verfassung zu den Kompetenzen des Reichspräsidenten. Paul von Hindenburg, der seit 1925 Reichspräsident war, hatte diese Befugnis vor 1933 bereits zweimal genutzt: Im Juli 1930 und im Juni 1932 hatte er den Reichstag ebenfalls aufgelöst und Neuwahlen ausgerufen.
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Heute wird dieses Ereignis als Machtergreifung bezeichnet und als Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft gesehen.
Die Auflösung des Reichstags 1933
Am 1. Februar 1933 löste Hindenburg auf Wunsch Hitlers den Reichstag ein weiteres Mal auf und setzte Neuwahlen für den 5. März 1933 an. Da die NSDAP bei der vorhergehenden Reichstagswahl im November 1932 Verluste gemacht hatte, erhoffte sich Hitler von den Neuwahlen wieder ein besseres Ergebnis. Gleichzeitig wollte er die KPD und die SPD schwächen. Diese waren nach der NSDAP die stärksten Parteien im Reichstag von 1932. Als offiziellen Grund für die Auflösung gab Hindenburg an, dass eine Koalitionsbildung aus NSDAP und Deutscher Zentrumspartei (kurz Zentrum) nicht gelungen war.
Die Neuwahlen vom 5. März 1933
Die Wahlen vom 5. März 1933 waren die letzten Reichstagswahlen, an denen mehr als eine Partei teilnahm. Dennoch waren sie alles andere als frei, da die NSDAP im Wahlkampf ihre Gegner sabotierte und terrorisierte. Besonders die KPD war davon schwer betroffen.
Dabei kam der NSDAP der Brand des Reichstags in gewisser Weise gerade recht, denn für diesen machte sie die KPD verantwortlich. Als Antwort auf den Brand wurde am 28. Februar 1933 die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat, die sogenannte Reichstagsbrandverordnung, erlassen. Durch diese wurden die Grundrechte eingeschränkt, was wiederum die Verhaftung und Verfolgung politischer Gegner – insbesondere der KPD – legalisierte.
Trotzdem ging Hitlers Plan nicht ganz auf: Der NSDAP gelang es weder, die absolute Mehrheit zu erlangen noch eine hohe Stimmenzahl für SPD und KPD zu vermeiden. Das Ergebnis der Wahl hatte jedoch sowieso nur einen symbolischen Wert. Die KPD wurde bereits vor der ersten Sitzung vom Reichstag ausgeschlossen und ihre Sitze wurden aufgelöst, da die Partei durch die Reichstagsbrandverordnung verboten worden war.
Hier siehst du die Auflösung des Reichstags auf einem Zeitstrahl mit anderen wichtigen Ereignissen:
Datum | Ereignis |
---|---|
30. Januar 1933 | Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler |
1. Februar 1933 | Auflösung des Reichstags durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg |
27. Februar 1933 | Brand des Reichstags |
28. Februar 1933 | Erlass der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) |
5. März 1933 | Neuwahl des Reichstags |
Häufig gestellte Fragen zum Thema Auflösung des Reichstags 1933
1923–Hitlerputsch
1933 - Hitlers Machtübernahme
Machtergreifung der NSDAP
Der Reichstagsbrand und die Machtergreifung
Kriminalfall Reichstagsbrand
1933: Reichstagsbrand-Prozess
1933: Reichstagswahlen im März
"Gleichschaltung" der deutschen Bevölkerung in der NS-Zeit
Gleichschaltung
Revision des Versailler Vertrages
Deutschland im Nationalsozialismus – die ersten Jahre
30. Januar 1933 – Adolf Hitler wird Reichskanzler
1. Februar 1933 – die Auflösung des Reichstags
27. Februar 1933 – der Reichstagsbrand
23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz
Die Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 auf dem Berliner Opernplatz
Der erste Parteitag der NSDAP am 3. September 1933
30. Juni 1934 – der „Röhm-Putsch“
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