19. Januar 1919 – die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland
Die Geschichte des Frauenwahlrechts: Erfahre, wie Frauen in Europa das Wahlrecht erkämpften, beginnend mit Finnland im Jahr 1906. In Deutschland wurde es durch das neue Wahlgesetz am 30. November 1918 eingeführt. Details zur Entwicklung und den ersten Wahlen findest du hier! Interessiert? Dies und vieles mehr erfährst du im folgenden Text.
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Lerntext zum Thema 19. Januar 1919 – die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland
Die Geschichte des Wahlrechts für Frauen
Das gleichberechtigte Wahlrecht für Männer und Frauen in Deutschland ab einem Alter von 18 Jahren kommt uns heute wie eine Selbstverständlichkeit vor. Dabei ist dieses Wahlrecht gerade einmal etwas über 100 Jahre alt (Stand: 2022).
Seit Einführung eines demokratischen Wahlrechts nach der Französischen Revolution im Jahr 1789 traten berühmte Frauen, wie beispielsweise Olympe de Gouges (1748–1793), teilweise sogar unter Einsatz ihres Lebens für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen bei den öffentlichen Wahlen in Europa ein.
Es sollte jedoch noch einige Zeit dauern, bis in allen Ländern des heutigen Europas Frauen das aktive und passive Wahlrecht erlangen. Als erstes europäisches Land führte Finnland im Juni 1906 das Frauenwahlrecht ein.
Die geschichtliche Entwicklung des Frauenwahlrechts in Europa ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Jahr | Einführung des Frauenwahlrechts (europäische Länder) |
---|---|
1906 | Finnland |
1913 | Norwegen |
1915 | Dänemark |
1915 | Island |
1917 | Estland |
1918 | Lettland |
1918 | Deutschland |
1918 | Österreich |
1918 | Polen |
1918 | Luxemburg |
1919 | Niederlande |
1921 | Schweden |
1928 | Großbritannien |
1931 | Spanien |
1944 | Frankreich |
1945 | Ungarn |
1945 | Slowenien |
1945 | Bulgarien |
1946 | Italien |
1952 | Griechenland |
1971 | Schweiz |
1984 | Liechtenstein |
Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland
Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Gründung der Weimarer Republik am 9. November 1918 wurde der Weg für die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland geebnet. Am 30. November 1918 trat das neue Wahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Nun waren Frauen nicht nur in der Lage, selbst zu wählen, sondern sich auch als Kandidatinnen zur Wahl zu stellen.
Diese Gesetzgebung ermöglichte die praktische Umsetzung des Frauenwahlrechts in Deutschland im Jahr 1919. Bei den Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 kandidierten 300 Frauen, von denen 37 ein Mandat bekamen. Insgesamt gab es 423 Abgeordnete. Die Wahlbeteiligung der stimmberechtigten Frauen lag bei über 80 % und fiel damit äußerst hoch aus.
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