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Partizip I und Partizip II – Bildung und Gebrauch

Partizipien sind infinite Formen des Verbs, die wie Adjektive dekliniert werden. Es gibt Partizip I und II, die die Gleichzeitigkeit bzw. Abgeschlossenheit von Handlungen ausdrücken. Erfahre, wie Partizipien als Adjektive oder Nomen und in verschiedenen Zeitformen verwendet werden können. Interessiert? Dies und vieles mehr findest du im folgenden Text!

Inhaltsverzeichnis zum Thema Partizip I und Partizip II – Bildung und Gebrauch
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Was sind Partizipien?

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Julää
Partizip I und Partizip II – Bildung und Gebrauch
lernst du in der 6. Klasse - 7. Klasse - 8. Klasse

Beschreibung zum Video Partizip I und Partizip II – Bildung und Gebrauch

Was ist das Partizip generell und was sind die Unterschiede zwischen Partizip I und Partizip II? Genau das erfährst du in diesem Video. Aufgeteilt nach Bildung und Gebrauch lernst du, das Partizip I und das Partizip II zu bilden und zu unterscheiden. Anhand vieler Beispiele findest du heraus, welches Partizip der Gleichzeitigkeit und welches der Abgeschlossenheit zuzuordnen ist und wie die Partizipien mit Adjektiven und teilweise mit Substantiven zusammenhängen.
Anschließend kannst du dein Wissen mit den Übungen und Arbeitsblättern überprüfen und anwenden.

Grundlagen zum Thema Partizip I und Partizip II – Bildung und Gebrauch

Was ist ein Partizip?

Partizipien sind infinite Formen des Verbs. Sie werden aus Verben gebildet, aber wie Adjektive dekliniert. Man unterscheidet das Partizip I und II. Das Partizip I wird auch als Partizip Präsens bezeichnet, das Partizip II als Partizip Perfekt. Diese Bezeichnungen verraten bereits die Funktion der unterschiedlichen Partizipien. Während das Partizip I die Gleichzeitigkeit einer Handlung ausdrückt, kennzeichnet das Partizip II deren Abgeschlossenheit.

Partizip I und II ‒ Verwendung

Das Partizip wird häufig als Adjektiv verwendet. Dabei kann es sowohl als Teil des Verbs (Prädikatsnomen) als auch des Substantivs (Attribut) verwendet werden, zum Beispiel:

  • Prädikatsnomen: Sie verließ das Haus singend. (Partizip I) Sie verließ das Haus geschminkt. (Partizip II)
  • Attribut: das schwimmende Boot (Partizip I), das geliehene Boot (Partizip II)

Ebenso kann es als Nomen für eine Person oder eine Sache stehen, die die im Partizip enthaltene Tätigkeit ausübt bzw. erfahren hat, zum Beispiel:

  • Tätigkeit ausüben: die Singende (Partizip I)
  • Tätigkeit erfahren: das Gemalte (Partizip II)

Das Partizip II ist auch Bestandteil der zusammengesetzten Zeitformen Perfekt, Plusquamperfekt und Futur II.

  • Perfekt: Sie hat gesungen.
  • Plusquamperfekt: Sie hatte gesungen.
  • Futur II: Sie wird gesungen haben.

Partizip I und II ‒ Bildung

Die Bildungsweisen des Partizips I und des Partizips II unterscheiden sich im Aufbau und sind gut voneinander zu trennen. Das Partizip I wird mit dem Infinitiv eines Verbs gebildet, indem an den Verbstamm die Endung -end angehängt wird:

  • Singen: sing-end
  • Laufen: lauf-end

Die Bildung des Partizips II unterscheidet sich bei starken und schwachen Verben. Bei beiden Verbformen wird für die Bildung des Partizips die Vorsilbe ge- vorangestellt. Bei starken Verben wird zudem die Endung -en angehängt, wohingegen bei schwachen Verben die Endung -t folgt.

Starke Verben

  • Sehen: ge-seh-en
  • Rufen: ge-ruf-en

Schwache Verben

  • Spielen: ge-spiel-t
  • Küssen: ge-küss-t

Ausnahmen bei der Bildung des Partizips II

Bei der Bildung des Partizips II gibt es einige Ausnahmen. Bei einigen Verben entfällt die Vorsilbe ge-. Dies ist der Fall bei:

  • Verben mit der Endung -ieren wie zum Beispiel addiert (addieren)
  • Nicht trennbaren Verben wie zum Beispiel bestanden (bestehen)

Viele starke Verben ändern im Partizip II ihren Stamm und bilden eine Ausnahme, zum Beispiel:

  • Gehen: gegangen
  • Singen: gesungen
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Transkript Partizip I und Partizip II – Bildung und Gebrauch

Hallo. Kannst Du Dich noch an die infiniten Verbformen erinnern? Heute geht es wieder einmal um das Partizip I und das Partizip II. Wir werden sowohl über die Bildung sprechen, als auch über den Gebrauch. Bevor es jedoch losgeht, solltest Du folgende Begriffe kennen: Zum einen die infiniten Verbformen, aber auch das Plusquamperfekt und das Perfekt, sowie die Wortarten Adjektiv und Substantiv, ebenso auch die Deklination und den Unterschied zwischen starken und schwachen Verben. Dann kann es losgehen: Fangen wir mit der Bildung des Partizip I an. Die Bildung ist ganz einfach: Du nimmst den Infinitiv und hängst ein "d" ran. So wird aus dem Ininitv laufen plus "d" das Partizip I laufend. Oder aus dem Infintiv singen plus "d", das Partizip I singend. Bei der Bildung des Partizip II wird zwischen starken und schwachen Verben unterschieden. Bei den starken Verben wird an den Infinitiv die Vorsilbe das Präfix ge gehängt. So ist das meistens. Beachte aber auch, dass sich manchmal der Vokal ändern kann. So wie bei gehen, dann lautet das Partizip II gegangen. Bei den schwachen Verben brauchst Du den Verbstamm, das Präfix "ge" und die Endung "t". So wird aus spielen gespielt oder aus küssen geküsst. Wichtig ist auch, dass Du den Unterschied zwischen den trennbaren und nicht trennbaren Verben kennst. Falls Du ihn nicht kennst, solltest Du Dir das Video trennbare Verben ansehen. Kommen wir jetzt zum Gebrauch des Partizip I. Das Partizip I drückt Gleichzeitigkeit aus. Das heisst, die Handlung ist noch nicht abgeschlossen. Das Partizip I kann als Teil des Prädikats verwendet werden. Schauen wir uns das an einem Beispielsatz an: Sie verließ das Haus singend. Singend ist das Partizip I und bezieht sich auf verließ, also auf das Prädikat des Satzes. Das Partizip I kann aber auch als Teil des Substantives gelten, also wie ein Adjektiv. So, wie zum Beispiel: das schwimmende Boot oder der knurrende Hund. Schwimmend und knurrend ist jeweils das Partizip I. Was fällt jetzt auf? Richtig das Partizip I wird genauso, wie Adjektive dekliniert. Das heisst es ist vom Substantiv aghängig und verändert sich in Person und Numerus. Das Partizip II wird zum einen für die Bildung der zusammengesetzten Zeitformen verwendet. Also, für das Perfekt, das Plusquamperfekt und das Futur II. Das Partizip II kann, genau wie das Partizip I, auch als Adjektiv verwendet werden. Zum Beispiel: das geliehene Buch oder auch das gestohlene Fahrrad. Geliehen und gestohlen ist jeweils Partizip II und wird, genau wie ein Adjektiv dekliniert. Also in Person und Numerus an das Substantiv angepasst. Fassen wir noch einmal zusammen: das Partizip I steht also für Gleichzeitigkeit. Das heisst die Handlung ist noch nicht abgeschlossen. Ebenso kann es Teil des Prädikats sein oder auch als Adjektiv verwendet werden. Das Partizip II kann genauso als Adjektiv verwendet werden, es dient aber auch dazu, die zusammengesetzten Zeitformen, sowie Perfekt, Plusquamperfekt und Futur II zu bilden und es kennzeichnet Abgeschlossenheit. Hier ist die Handlung abgeschlossen. Na dann, viel Spaß beim Lernen! Bis zum nächsten Mal. Tschüß

25 Kommentare
  1. Richtig tolles Video sehr gut erklärt hab alles verstanden!

    Von Nihal, vor etwa einem Jahr
  2. Sui

    Von Astrophysiker , vor mehr als einem Jahr
  3. Ich finde deine Erkärungen und deine Viedeos richig toll!!!
    Vielen Dank!!!

    Von Yuyu, vor fast 3 Jahren
  4. Hat mir dolle geholfen. Dankeschön. :) :) :)

    Von Claudia Raedel, vor mehr als 3 Jahren
  5. Vielen Dank
    Ich habe alles verstanden, die Erklärung war für mich deutlich

    Von Wilmer V., vor fast 4 Jahren
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Partizip I und Partizip II – Bildung und Gebrauch Übung

Du möchtest dein gelerntes Wissen anwenden? Mit den Aufgaben zum Video Partizip I und Partizip II – Bildung und Gebrauch kannst du es wiederholen und üben.
  • Erstelle einen Überblick zum Gebrauch und zur Bildung des Partizip I.

    Tipps

    Das Partizip I kann vor einem Substantiv stehen, wie z. B. : das schwimmende Boot.

    Lösung

    Hier wurde ein Überblick über das Partizip I gegeben:

    • Laufend ist ein Beispiel für das Partizip I. Man könnte also sagen: Der Mann auf dem Bild verlässt laufend den Raum.
    • Das bringt uns gleich zur Bildung. Man bildet das Partizip I mit Infinitiv + d und nicht mit Infinitiv + t.
    • Geschlossen ist ein Beispiel für das Partizip II.
    • Das Partizip I kann als Teil des Prädikats verwendet werden. So zum Beispiel im Satz: Sie verließ das Haus singend. Das Prädikat lautet hier: singend verlassen.
    • Außerdem kann es als Teil des Substantivs verwendet werden. Zum Beispiel bei das schwimmende Boot.
    • Das Partizip I wird genau wie Adjektive dekliniert. Es verändert sich also in Person und Numerus.

  • Beschreibe die Bildung des Partizip II.

    Tipps

    Geküsst ist ein Beispiel für das Partizip II eines schwachen Verbs.

    Bei gehen, gegangen findet ein Vokalwechsel statt. Ist gehen ein starkes oder ein schwaches Verb?

    Lösung

    Bei der Bildung des Partizip II sind einige Dinge zu beachten: Die Bildung des Partizip II ist abhängig vom entsprechenden Verb bzw. dessen Beugung (Konjugation). Man unterscheidet zwischen schwacher und starker Beugung. Eine Möglichkeit ist die Bildung mit ge + Infinitiv, die bei starken Verben gebraucht wird. Ein Beispiel dafür wäre gerufen, das von rufen abgeleitet wird.

    Wichtig ist auch, dass dabei manchmal ein Vokalwechsel stattfindet. So zum Beispiel bei gehen (Infinitiv) zu gegangen (Partizip II). Eine andere Möglichkeit ist die Bildung mit ge- + Stamm + -t, die bei schwachen Verben gebraucht wird. Ein Beispiel dafür wäre gespielt, abgeleitet von spielen. Ob dabei ein ge- angehängt werden muss, hängt davon ab, ob ein Verb trennbar ist.

    • Nicht trennbare Verben werden im Partizip II mit ge- gebildet.
    • Trennbare Verben wiederum ohne die Vorsilbe ge-.

  • Ordne die Verbformen den Partizipien zu.

    Tipps

    Im Satz „Wir stehen klatschend auf den Tischen.“ steht klatschen im Partizip I.

    Das Partizip II wird entweder mit ge- + Stamm + -t oder mit ge- + Infinitiv gebildet.

    Manchmal gibt es einen Vokalwechsel bei der Bildung des Partizip II.

    Lösung

    Zum Partizip I gehören in dieser Übung: schreibend, studierend, anklagend und fallend. Sie alle wurden mit Infinitiv + d gebildet. Sie können zu einem Prädikat oder zu einem Substantiv gehören.

    Zum Partizip II (schwaches Verb) gehören: gelegt und geliebt. Sie werden mit ge- + Stamm + -t gebildet (so, wie auch das Wort gebildet.)

    Zum Partizip II (starkes Verb) gehören: genommen und gebogen. Sie werden mit ge- + Infinitiv gebildet. Bei beiden fand zudem ein Vokalwechsel statt.

  • Arbeite Verbformen im Partizip I und II aus dem Textabschnitt heraus.

    Tipps

    Überlege noch einmal, wie man Partizip I und II bildet.

    Die Verbform erwartet ist schwieriger zu bestimmen, weil der Satz verkürzt wurde. Eigentlich müsste er heißen: „Plötzlich ist meine Mutter, früher als sie erwartet wurde, von der Arbeit zurückgekehrt.“

    Lösung

    In dem Textabschnitt sind einige Partizipien des Typs I und II zu finden.

    • Singend ist das Partizip I von singen. Es wurde mit Infinitiv + d gebildet.
    • Die Verbform erwartet ist der Partizip II von erwarten. Es ist schwieriger zu bestimmen, weil der Satz verkürzt wurde. Eigentlich müsste er heißen: Plötzlich ist meine Mutter, früher als sie erwartet wurde, von der Arbeit zurückgekehrt.
    • Zurückgekehrt ist das Partizip II von zurückkehren. Bei zurückkehren handelt es sich um ein trennbares Verb, deswegen wird die Partizip-II-Form mit ge vor dem Verbstamm +t gebildet.
    • Jubelnd ist das Partizip I von jubeln. Es fungiert in dem Satz als Modaladverb, das heißt, es beschreibt die Art und Weise des Laufens.
    • Bei gelaufen handelt es sich um das Partizip II von laufen. Es ist ein starkes Verb, deswegen wird es wie folgt gebildet: ge + Infinitiv = ge + laufen.
    • Auch befördert ist ein Partizip II. Da es sich um ein untrennbares Verb handelt, wird es nur mit -t und ohne ge-Präfix gebildet.
    • Tanzend ist ein weiteres Partizip I, welches sich auf das Verb stehen bezieht.
  • Bestimme passende Formen des Partizip I und Partizip II.

    Tipps

    Bei der Bildung des Partizips II gibt es einige Ausnahmen. Bei einigen Verben entfällt die Vorsilbe ge-.

    Lösung

    Bei der Bildung des Partizips II gibt es einige Ausnahmen. Bei einigen Verben entfällt die Vorsilbe ge-. Dies ist der Fall bei:

    • Verben mit der Endung -ieren wie zum Beispiel addiert (addieren)
    • Nicht trennbaren Verben wie zum Beispiel bestanden (bestehen)
    Viele starke Verben ändern im Partizip II ihren Stamm und bilden eine Ausnahme, zum Beispiel:

    • Gehen: gegangen
    • Singen: gesungen
  • Bilde den Partizip I und II der vorgegebenen Verben in der Tabelle.

    Tipps

    Denke an den Vokalwechsel, der bei der Beugung starker Verben stattfinden kann.

    Das Partizip I wird immer mit Infinitiv + -d gebildet.

    Der Partizip II schwacher Verben wird wie folgt gebildet: ge- + Verbstamm + -t.

    Lösung

    Das Partizip I wird immer mit Infinitiv + -d gebildet. Beim Partizip II kommt es darauf an, ob das Verb stark oder schwach ist. Starke Verben werden mit ge- + Infinitiv gebildet. Schwache hingegen mit ge- + Verbstamm + -t.

    Die Partizipien der Verben lauten wie folgt:

    • klatschen (schwaches Verb); Partizip I: klatschend (klatschen + d); Partizip II: geklatscht (ge + klatsch + t)
    • lieben (schwaches Verb); Partizip I: liebend (lieben + d); Partizip II: geliebt (ge + lieb + t)
    • hüpfen (schwaches Verb); Partizip I: hüpfend (hüpfen + d); Partizip II: gehüpft (ge + hüpf + t)
    • schließen (starkes Verb); Partizip I: schließend (schließen + d); Partizip II: geschlossen (ge + schlossen) (Vokalwechsel von langem ie zu kurzem o, deswegen auch der Wechsel von ß zu ss)
    • fahren (starkes Verb); Partizip I: fahrend (fahren + d); Partizip II: gefahren (ge + fahren)
    • gestikulieren (schwaches Verb); Partizip I: gestikulierend (gestikulieren + d)*; Partizip II: gestikuliert (gestikulier + t) (nur einmal ge damit es zu keiner Dopplung kommt)

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